Die GbR wird registerfähig – die neue „eGbR“ (eingetragene GbR)

Ab dem 01.01.2024 wird die GbR registerfähig (MoPeG), d.h. Sie können Ihre GbR nun in das Register eintragen lassen, wobei bei Eintragungen in anderen Registern (z.B. dem Grundbuch) sogar Eintragungspflichten hervorrufen können. So muss sich eine GbR eintragen lassen, wenn eine Eintragung in einem anderen Register erforderlich ist. Dies ist im Grundbuchverkehr ab 01.01.2024 zwingend! … Weiterlesen

Cookie-Einstellungen