Die GbR wird registerfähig – die neue „eGbR“ (eingetragene GbR)

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Ab dem 01.01.2024 wird die GbR registerfähig (MoPeG), d.h. Sie können Ihre GbR nun in das Register eintragen lassen, wobei bei Eintragungen in anderen Registern (z.B. dem Grundbuch) sogar Eintragungspflichten hervorrufen können. So muss sich eine GbR eintragen lassen, wenn eine Eintragung in einem anderen Register erforderlich ist. Dies ist im Grundbuchverkehr ab 01.01.2024 zwingend!

Eintragungsverfahren

Die Eintragung kann durch uns bei dem zuständigen Amtsgericht in elektronischer Form erfolgen.

Angemeldet werden:

  • Name der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft und Anschrift

Eine Anmeldung über unser Büro ist in Hagen möglich, aber ebenso, wenn die Gesellschaft ihren Sitz in einer anderen Stadt / einem anderen Bundesland hat, da die Eintragung ohnehin bundesweit elektronisch erfolgt.

  • Bestand der Gesellschafter
  • Vertretungsbefugnisse

Erst eine Eintragung im Gesellschaftsregister ermöglicht die weitere Eintragung in anderen Registern, wie z.B.

  • Grundbuch
  • Handelsregister
  • Aktienregister
  • Markenregister

Bei Fragen zur Eintragung Ihrer GbR im Register, zum Eintragungsverfahren und den Kosten der Eintragung melden Sie sich gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail!

Auch für weitere Fragen zur Änderung durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und etwaige erforderlicher Anmeldungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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