Notariat: Ehe und Familie

Notarielle Dienstleistungen im bereich

Ehe und Familie

Als Notar:in bin ich auch in meinem Fachgebiet Familienrecht tätig. Ich berate Sie gern zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung bieten:

Eheverträge

Ein Ehevertrag lässt sich bereits vor Eheschließung aber auch nach Eheschließung gestalten.

Ihr Ehevertrag ist aber so individuell wie Sie und Ihr Partner. Hier gibt es kein Konzept, dass zu jeder Ehe passt, sondern nur eine auf Sie zugeschnittene Lösung, die Ihre persönlichen, wirtschaftlichen und familiären Beziehungen im Einzelnen berücksichtigt. Durch einen Ehevertrag kann bereits im Vorfeld geregelt werden, wie im Fall einer Scheidung ein etwaiger Vermögensausgleich, Unterhaltszahlungen oder die Ausgleichung Ihrer Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) durchgeführt werden sollen.

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Scheidungsfolgenvereinbarungen sind ebenfalls Verträge, mit denen das weitere Zusammenleben in der Ehe bis zur Scheidung geregelt wird, wenn feststeht, dass man nicht mehr dauerhaft zusammen leben will. Der Scheidungsantrag muss hierfür aber noch nicht eingereicht sein.

Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird das Scheidungsverfahren „schlanker“, da viele Streitpunkte bereits vorab gemeinsam geregelt werden können. Dies macht dann nicht nur die Scheidung kostengünstiger, sondern schont auch Ihre persönliche Belastung und die Ihrer Familie.

Regelungsmöglichkeiten gibt es hier bzgl. des Hausrats, des Zugewinns, der gemeinsamen Immobilie, des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs.

Als Notar:in bin ich unparteiisch, d.h. ich darf Sie nicht – einseitig – anwaltlich beraten. In Konstellationen, in denen Sie eine Vereinbarung über Ihre Scheidungsfolgen treffen wollen, kommunizieren viele Paare aber nicht mehr gut miteinander, sodass es schwerfällt, Regelungen zu finden, auch wenn sie gemeinsamen Zielen entsprechen.

Wenn hier eine Kommunikation und Verständigung schwierig geworden ist, sprechen Sie mich gerne an. Durch meine Tätigkeit im Familienrecht bin ich es gewohnt, auch in solchen Situationen Wege aufzuzeigen. Soweit widerstreitende Interessen bestehen, weise ich Sie im gemeinsamen Gespräch darauf hin und werde Ihnen jeweils individuelle anwaltliche Beratung empfehlen.

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