Steuerstrafrecht

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Steuerstrafrecht

Zwar ist das Steuerstrafrecht ein Teilbereich des Strafrechts und damit grundsätzlich Teil der Fachanwaltsausbildung. Da das Steuerstrafrecht aber sehr eng mit dem deutschen Steuer- und Zollrecht verbunden ist, sind weitergehende Kompetenzen und tiefgehende Kenntnisse erforderlich, um eine umfassende Beratung leisten zu können.

Meine Fortbildungen im Bereich Steuerstrafrecht:

  • 2015- 2017 Weiterbildungsstudium Steuerstrafrecht mit Abschluss
  • “Zertifizierte Beraterin Steuerstrafrecht”
  • 2019 2- tägiges Seminar “Steuerstrafverteidigung”
  • 2020 Seminar “Verteidigung bei Schwarzlohnzahlungen”

FAQ Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein Sondergebiet des Strafrechts, welches sich mit der Sanktionierung von Verstößen gegen Steuergesetze befasst. Davon umfasst sind beispielsweise die Strafbarkeit falscher oder nicht abgegebener Steuererklärungen, der Schmuggel von Tabakwaren oder die Einfuhr nicht erlaubter Waren über die Zollgrenzen.
Viele Steuerberater begleiten ein Strafverfahren bzw. Bußgeldverfahren ihrer Mandanten. Hier ist Vorsicht geboten. Die Kernkompetenz der Steuerberater liegt im Besteuerungsverfahren – sie sind keine Strafverteidiger. Im Steuerstrafrecht kommt es darauf an, dass Kompetenz in beiden Bereichen vorliegt. Gut beraten sind Sie in diesen Fällen, wenn Sie beide Berater „ins Boot“ holen. Denn hier genügt nicht allein das Wissen um die richtige Besteuerung und die „richtigen“ Zahlen, sondern Erfahrung in der Strafverteidigung und der richtige Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.
Die Betriebsprüfung ist eine Überprüfung der Buchführung eines Unternehmens durch das Finanzamt (Außenprüfung). Kommt es hier zu Unregelmäßigkeiten, hat der Prüfer einen Verdacht der Steuerstraftat unmittelbar an die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes zu melden.
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